Die Umweltverträglichkeitsprüfung
24. Oktober 2022
Laut §1 des UVPG ist es die Aufgabe von fachkundigen Personengruppen zu prüfen, ob sich das Bauvorhaben sowohl auf Menschen und Tiere, aber auch auf Boden, Luft und Sachgüter negativ auswirkt. Eine solche Prüfung findet man nicht nur bei Infrastrukturprojekten, sondern beispielsweise auch im Bergbau, der Abfallwirtschaft und in der Land- und Forstwirtschaft. Auch viele unserer Projekte durchlaufen eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung.