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Gemeinde Stadtschlaining, fischpassierbare Sohlgleite

In der burgenländischen Gemeinde Stadtschlaining galt es die Passierbarkeit verschiedener Bauwerke für Fische zu gewährleisten.

wasserrechtliche Einreichplanung

Gemeinde Stadtschlaining, fischpassierbare Sohlgleite

In Stadtschlaining finden sich im Glasbach zwei Sohlrampen aus Zementmörtel, die der Sicherung des Bachbettes dienen. Diese beiden Anlagen wurden im Laufe der Zeit durch Erosion stark in Mitleidenschaft gezogen, sodass ihre Funktion nicht mehr zu 100 % gewährleistet ist. Aufgrund der Ausgestaltung der beiden Bauwerke ist auch die Passierbarkeit für verschiedenste Wasserorganismen eingeschränkt, wodurch die gute ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers leidet. Für die anstehende Sanierung wurde daher eine zeitgemäße, naturnahe Verdauung angestrebt. Die Wahl fiel schlussendlich auf Sohlgleiten in aufgelöster Bauweise (Beckenbauweise).