Ausbau E-Ladestationen am hochrangigen Straßennetz, Technische Begleitung
Die neue EU Verordnung enthält verbindliche Ziele für den Aufbau und Ausbau der Infrastruktur für Strom- und Wasserstoffladepunkte im Straßensektor (aber auch See- und Binnenhäfen, sowie die Stromversorgung stationärer Luftfahrzeuge).
Für Elektro-Autos soll es bis Ende 2025 mindestens alle 60 km Ladestationen auf Hauptstraßen geben, für Elektro-LKW soll es bis 2030 mindestens alle 60 km Ladestationen auf Hauptstraßen geben und Wasserstofftankstellen soll es bis 20230 mindestens alle 200 km geben.
Die ASFINAG arbeitet bereits daran, die Vorgaben umzusetzen. Das Ingenieurbüro Leibl ist als technische Begleitung aktiv involviert.