Die Reinigungsleistung dient dem Schutz des Vorflutgewässers (Liesingbach) und wurde entsprechend Wasserrechtsgesetz einer Prüfung unterzogen, im Zuge dessen wurde baulicher Sanierungsbedarf festgestellt. Die Funktion der Anlage war derart eingeschränkt, dass die Entleerung nicht mehr stattfand. Ebenso war eine ordnungsgemäße Wartung auf Grund des aufkommenden Bewuchs nicht mehr möglich. Auch für die Projekt war die Begleitung durch einen Baustellenkoordinator erforderlich.