Bekanntlich verpflichtet das Forstgesetz Gemeinden dazu, die Wildbäche in ihrem Gemeindegebiet jährlich mindestens einmal begehen zu lassen, um etwaige Übelstände zu erkennen und in weiterer Folge zu beheben. Auch dieses Jahr konnten wir wieder durch Begehungen und weiterführende Empfehlungen zur Beseitigung von Übelständen behilflich sein und potenziellen Schäden durch Wildbäche vorbeugen.