Die FSV hat im Zusammenwirken mit dem Ministerium, der ASFINAG und den Bundesländer die RVS 04.03.12 (Umweltschutz, Flora und Fauna an Verkehrswegen, Wildschutz) vom 1. September 2007 ausgearbeitet, welche im Bereich von Bundesstraßen anzuwenden ist. Die Richtlinie umfasst unter Anderem Wirkungsweise, Zaunverlauf und technische Anforderung von Wildzäunen. Die Zäune sind essenziell für den Schutz von Tier und Mensch, in diesem Sinne haben wir den Zustand von Wildzäunen an der A 2 Süd Autobahn erhoben und eine Empfehlung für erforderliche Maßnahmen abgegeben.